Freitag, 12. Januar 2024

Ergänzungsgesetz für Gemeindeausschüsse

Bei den Pfarrgremienwahlen 2023 ist es in mehreren Gemeinden nicht gelungen, einen Gemeindeausschuss zu bilden, da die nach § 15 der Satzung für die pfarrlichen Gremien erforderliche Anzahl von mindestens drei gewählten Mitgliedern nicht gelang. Für diese Fälle gilt nun ein Ergänzungsgesetz, das zu beachten ist.

Die Regelungen finden Sie HIER