Regelung für Treffen pfarrlicher Gremien und Gruppen
Treffen der pfarrlichen Gremien abhängig vom 7-Tage-Inzidenzwert
Die seit 16. Dezember 2020 gültige 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz legt fest, dass in den rheinland-pfälzischen Pfarreien im Bistum Speyer Treffen pfarrlicher Gremien, die für die Selbstorganisation und Rechtssetzung erforderlich sind (Pfarreirat, Verwaltungsrat, Gemeindeausschuss), bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von unter 50 stattfinden dürfen. Bei einem 7-Tage-Inzidenzwert über 50 können diese nur als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden. Treffen von Gruppen, Vereinigungen und die Durchführung sonstiger Veranstaltungen sind als Präsenzveranstaltungen untersagt.
Die saarländischen Pfarreien im Bistum Speyer können Treffen pfarrlicher Gremien, Gruppen, Vereinigungen mit bis zu einer max. Personenzahl von 10 Personen durchführen. Dies erlaubt die aktuelle Verordnung des Saarlandes vom 22. Dezember 2020. Solche Treffen sind allerdings bei der zuständigen Ortspolizeibehörde anzumelden. Aufgrund des aktuell hohen Infektionsgeschehens empfehlen wir jedoch auf solche Präsenztreffen zu verzichten. Der Mindestabstand von 1,5 m und die Maskenpflicht (Mund-Nase-Bedeckung) sind einzuhalten und die Kontaktdaten sowie die Ankunftszeiten der Teilnehmer zum Zweck der Kontaktrückverfolgung zu erfassen und einen Monat unter Wahrung der Datenschutzrichtlinien aufzubewahren. Die Mund-Nase-Bedeckung darf auch am Sitzplatz nicht abgenommen werden.
Gerne können Treffen als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden. Das Bischöfliche Ordinariat empfiehlt den Pfarreien die kostengünstige Anmietung eines Videokonferenz-Raumes bei der Fa. Createc Solution, Industriestr. 17, 76829 Landau, Tel. 06341/68115-0, mail: office@createc-solution.com, https://www.createc-solution.com/.
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