Maskenpflicht bleibt für die pfarrlichen Gremien
Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen von Rheinland-Pfalz und Saarland sind viele Maßnahmen abgeschafft, aber dennoch sind aufgrund der hohen Infektionszahlen auch weiterhin einige Regelungen zu beachten, die in den Dienstanweisungen vom 05.04. dargelegt sind.
Treffen pfarrlicher Gremien (Pfarreirat, Verwaltungsrat, Gemeindeausschuss) sind in Präsenzform zulässig. Gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung besteht bei Treffen der dieser Gremien in Innenräumen Maskenpflicht. Diese kann unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m am Platz entfallen.
Das neue digitale Fortbildungsheft der Hauptabteilung I Seelsorge für das erste Halbjahr liegt vor. Aus allen Bereichen der Seelsorge finden sich hilfreiche und interessante Angebote für Interessierte, ob aus Haupt- oder Ehrenamt.
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