Montag, 12. Februar 2024

GEMA kündigt Vertrag

Zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Verwertungsgesellschaft GEMA bestand seit 1986 ein Pauschalvertrag zur Abgeltung der Nutzung von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken bei kirchlichen Gesellschaftsfesten. Dadurch war es unter bestimmten Bedingungen möglich, bei Pfarrfesten, Kita-Festen und einigen Konzerten auf die Meldung an die GEMA entweder ganz zu verzichten oder keine Vergütung entrichten zu müssen. Leider wurde dieser Vertrag seitens der GEMA gekündigt.

Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik bei kirchlichen Festen muss von nun an ausnahmslos an die GEMA gemeldet werden! Dies ist bei der Planung und Durchführung von Festen unbedingt zu beachten.

Näheres dazu in einem Schreiben von Generalvikar Markus Magin, das HIER eingesehen werden kann.

Weitere klärende Informationen zur Musiknutzung bei Gottesdiensten und liturgischen Veranstaltungen finden Sie HIER in einem weiteren Schreiben von Generalvikar Markus Magin.