Die Gremien
Auf Ebene der Pfarrei gibt es einen Pfarreirat und einen Verwaltungsrat. Beide Gremien setzen sich zusammen aus Frauen und Männern aller Gemeinden in der neuen Pfarrei.
Auf Ebene der Gemeinde gibt es den Gemeindeausschuss. Er ist die Vertretung der Gläubigen vor Ort.
Pfarreirat
„Der Pfarreirat trägt zusammen mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für ein aktives kirchliches Leben in der Pfarrei. In enger Vernetzung der Gemeinden erarbeitet er auf der Grundlage des Pastoralkonzeptes der Diözese „Gemeindepastoral 2015“ das Pastorale Konzept und sorgt für dessen Überprüfung und Fortschreibung. Dazu analysiert er die Situation in den Gemeinden, legt entsprechend den Erfordernissen pastorale Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen fest und fördert das Zusammenwachsen der Pfarrei. Er berät über die die Pfarrei betreffenden Fragen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung.“ (Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer, § 3)
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheit der ganzen Kirchengemeinde.
Gemeindeausschuss
„Der Gemeindeausschuss koordiniert im Rahmen des Pastoralen Konzeptes der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates das kirchliche Leben vor Ort.“ (Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer, § 16)
Zu seinen Aufgaben zählen die Entdeckung der Charismen und die Unterstützung ihrer Tätigkeit. Dabei trägt der Gemeindeausschuss insbesondere Sorge für ein lebendiges liturgisches Leben, für die Weitergabe des Glaubens und für den caritativen Dienst.
Da der Gemeindeausschuss aus der Initiative der Gläubigen vor Ort lebt, sind der Pfarrer und die weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Pastoralteams nicht Mitglied dieses Gremiums.