Pfarrei/Gemeinde/Kirchengemeinde
Eine Begriffsdefinition:
Pfarrei:
Eine Pfarrei umfasst alle Katholiken, die in einem bestimmten Territorium ihren Hauptwohnsitz haben. Sie ist territorial klar umschrieben und wird vom Bischof errichtet. Die Pfarrei ist für die Seelsorgeplanung und für den Einsatz der pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Bezugsgröße. Da die künftige Pfarrei aus mehreren Gemeinden bestehen wird, gehört es zu ihren Aufgaben, die kirchlichen Aktivitäten in den zugehörigen Gemeinden zu vernetzen. Zugleich bietet sie einen pastoralen „Mehrwert“, wenn auf der Ebene der Pfarrei Angebote gemacht werden, die von der einen oder anderen Gemeinde nicht mehr geleistet werden können, weil sich nicht mehr genügend Engagierte oder Interessierte finden lassen.
Gemeinde:
Als Gemeinde wird eine territorial umschriebene Gemeinschaft von Gläubigen unterhalb der Pfarreiebene bezeichnet. So kann eine Gemeinde aus den Katholiken eines Dorfes, einer Stadt oder aus mehreren Dörfern bzw. Stadtteilen bestehen.
Im Gegensatz zur Pfarrei werden Gemeinden nicht dauerhaft errichtet. Sie können sich verändern, zusammenwachsen, weiterentwickeln oder auch auflösen. Gemeinden leben durch die Initiative der Gläubigen am Ort und ihr verbindliches Engagement für eine Kirche nahe bei den Menschen.
Kirchengemeinde:
Der Begriff „Kirchengemeinde“ darf nicht mit dem pastoralen Begriff der „Gemeinde“ gleich gesetzt werden. Vielmehr handelt es sich um einen Begriff des Staatskirchenrechtes. Eine Kirchengemeinde ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechtes und umfasst alle Katholiken, die auf einem bestimmten Territorium ihren Hauptwohnsitz haben. Damit meinen Pfarrei und Kirchengemeinde im Grunde dasselbe.